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Landesdarlehen - Wohnbauförderung Salzburg

Das Land Salzburg hat die Wohnbauförderung gänzlich neu aufgestellt. Der elementare Grund dafür war der rückläufige Stellenwert der Eigenheimförderung, welcher mehr und mehr gegen Null fiel. Schon im Jahr 2015 wurde deshalb der erste Grundstein für eine innovative, verbesserte Förderung gelegt. Mit dem rasanten ökonomischen, politischen und ökologischen Wandel, und den damit in Zusammenhang stehenden veränderten Bedürfnissen der Salzburgerinnen und Salzburger, mussten jedoch bereits im Jahr 2016 weitere Anpassungen vorgenommen werden. Aber auch diese veränderten Rahmenbedingungen waren nicht das Rote vom Dach. Daher startete das Land eine weitere, wieder sehr umfassende Nivellierung im Jahr 2019. Wie sich die Wohnbauförderung aktuell in Salzburg gestaltet, in diesem Beitrag.

Landesdarlehen-Wohnbaufoerderung-Salzburg
Landesdarlehen-Wohnbaufoerderung-Salzburg

Landesdarlehen derzeit nur für die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheime

Nicht, dass jetzt gleich alle Häuslebauer vom Stuhl fallen! So schlecht, wie man jetzt vielleicht denken mag, sieht es in Salzburg bei Weitem nicht aus. Für alle, die nicht oder noch nicht so lange im schönsten Bundesland Österreichs wohnen: Salzburg hat im Jahr 2016, nach der Auflösung des Salzburger Wohnbaufonds, von der Vergabe von Landesdarlehen und Annuitätenzuschüssen abgesehen, und sich auf die Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses geeinigt. Einzig die Errichtung von Miet(kauf)wohnungen und Wohnheimen wird nach einem kurzzeitigen Darlehens-Stillstand wieder in Form eines Landesdarlehens gefördert.

Heißt für Häuslebauer und -käufer aus Salzburg: Es gibt im Jahr 2019 geschenktes Geld! Und damit steht man ziemlich gut da, denn diese Art der Förderung ist in Österreich eher die Ausnahme als die Regel.

Der Eintrag ins Grundbuch bleibt dennoch nicht erspart. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist nämlich die Einräumung des Pfandrechts zugunsten des Landes Salzburg. In diesem Fall lohnt sich diese Maßnahme jedoch auf alle Fälle. Man profitiert nämlich als baldiger Eigenheimbesitzer an dieser Förderung ganz besonders.

Insgesamt 144 Millionen im Salzburger Fördertopf

Für die Förderung von Salzburgerinnen und Salzburgern, die im Jahr 2019 in ihre eigenen vier Wände wollen, liegen insgesamt 144 Millionen Euro im Fördertopf. Davon werden 30 Millionen zur Förderung von privaten Häusern und Eigentumswohnungen vergeben. Sowohl der Hauskauf als auch der Hausbau wird mit dieser Summe in Salzburg unterstützt.

In diesen 30 Millionen Euro enthalten ist das Fördergeld für maximal 400 förderbare Singles, Paare und Familien. Macht das nun, wie Adam Riese womöglich vorrechnen würde, 75.000 Euro für jeden einzelnen Antragsteller? Mitnichten. Der maximale Grundbetrag beträgt 32.500 Euro. Und diesen bekommen nur Familien mit drei oder mehr Kindern zuerkannt. Danach gibt es noch Zuschläge, die beispielsweise bei erhöhter Gesamtenergieeffizienz und ökologischer Baustoffwahl beantragt werden können.

Von diesen 400 Förderungen wird, so verspricht es das Land, der größte Teil den Familien vorbehalten sein. Bleiben noch weitere 114 Millionen Euro, die sich Bauträger und Sanierer in ungleich hoher Gesamtsumme teilen müssen.

Wer bisher zu spät kam, den bestrafte das Leben

Ob es dabei – so wie im Salzburger Fenster berichtet – auch auf die Schnelligkeit des Internetanbieters ankam, bleibt wohl auch weiterhin ein wohlgehütetes Geheimnis. Fest steht aber eines: Immer den ersten Anträgen, die in den vergangenen Jahren zum Zeitpunkt der Eröffnung des Online-Antrages gestellt wurden, wurde stattgegeben. Die Folgeanträge, die ebenfalls fristgerecht, aber dennoch zu spät abgegeben wurden, kassierten eine Ablehnung. Laut Salzburger Nachrichten war die Wohnbauförderung im April 2018 innert 94 Sekunden ausgeschöpft. Ziemlich offensichtlich, dass das Kontingent der letzten Jahre viel zu schnell – und vor allem viel zu unreflektiert – vergeben wurde. Das zermürbt den Häuslebauer. Denn schließlich sollte die Beantragung einer Förderung kein Wettrennen sein.

Neue Zeiten brechen an!

Im Jahr 2019 soll sich das nun ändern. Ab sofort reiht das Land Salzburg die online gestellten Anträge nach dem First In – First Out – Prinzip. Alle, die dieses Jahr keine Zusage bekommen, dürfen auch im Jahr 2020 eine Extrarunde mitlaufen. Neues Jahr – neues Glück.

Vielleicht sieht es ja einige Monate später im Fördertopf viel besser aus? Wie sagt man so schön als Beamter: „Ma was‘ es net.“

Eines wissen wir auf jeden Fall fix: Eine Absage darf in Salzburg ab sofort erst im darauffolgenden Jahr erteilt werden.

Dafür erhält man in Salzburg eine Wohnbauförderung

  1. Neubau
  2. Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe
  3. Schaffung neuen Wohnraums durch Zu-, Auf- oder Anbau
  4. Kauf einer geförderten Mietwohnung
  5. Sanierung

Des Weiteren wird vom Land Salzburg der Eigentumswohnungsbau, der Miet(kauf)wohnungsbau und die Errichtung von Wohnheimen gefördert. Bei allen Punkten, außer bei Punkt 4, setzt sich die Förderung aus einem Grundförderbetrag und weiteren Zuschlägen zusammen.

1. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Neubau

Für alle förderungswürdigen Personen, die vorhaben, ein privates Einzel-, Doppel- oder Bauernhaus zu errichten, hält der Fördertopf eine nicht rückzahlbare Fördersumme bereit. Der Betrag wird nach Fertigstellung des Objekts ausbezahlt. Mehr aktuelle Informationen zur Förderung von Neubauten in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigenheim“.

Achtung: Wer innert 25 Jahren das geförderte Haus verkauft oder vermietet, muss den Förderbetrag anteilig zurückzahlen!

2. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in der Gruppe

Die sogenannte Kaufförderung erhält jeder, der sich ein Haus oder eine Wohnung in der Gruppe vom anerkannten Bauträger kauft. Sie wird im selben Ausmaß gefördert wie der Häuslebauer. In der Broschüre „Wohnbauförderung Eigenheim“, dessen Verlinkung man unter Punkt 1 abrufen kann, gibt es mehr Infos darüber, welche Voraussetzungen zum Erhalt dieser Förderung gelten.

3. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für die Schaffung neuen Wohnraums durch Zu-, Auf- oder Anbau

Eine Förderung kann nur in Fällen beantragt werden, in denen der Zu-, Auf- oder Anbau mit einer Investitionssumme von mindestens 100.000 Euro veranschlagt wird. Hocheffiziente alternative Energiesysteme müssen bei Zubauten übrigens nicht eingebaut werden: Vorausgesetzt, es handelt sich um den Zu-, Auf- oder Anbau an ein Altbestandhaus unter Denkmal-, Ortsbild- oder Altstadtschutz. Mehr Informationen sind in der Broschüre „Wohnbauförderung Eigenheim“ (Link unter Punkt 1) abrufbar.

4. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Kauf einer geförderten Mietwohnung

Salzburgerinnen und Salzburger, die sich mit Wirksamkeit 1. Jänner, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober eine geförderte Mietwohnung ins Eigentum kaufen möchten, erhalten einen Zuschuss vom Land Salzburg. Die Förderung besteht aus einem Grundfördersatz je m2. Zur Berechnung hinzugezogen wird eine Förderungsdauer von 25 Jahren. Die Auszahlung erfolgt nach abgeschlossenem Kauf und Grundbucheintragung zugunsten des Landes Salzburg.

Hinweis: Hat man eine Wohnbeihilfe für die Mietwohnung bezogen, ist diese vor Auszahlung des Zuschusses zurückzubezahlen.

5. Nicht rückzahlbarer Zuschuss für Sanierung

Gefördert werden im Privathaus / in der Privatwohnung folgende Sanierungsmaßnahmen:

  • die Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes
  • der Austausch von Fenstern und Türen
  • die Errichtung und Erneuerung des Heizsystems
  • die Errichtung einer thermischen oder einer Photovoltaik Solaranlage
  • die Dachsanierung inklusive Wärmedämmung
  • der alten- und behindertengerechte Umbau

Kriterien zum Erhalt der Wohnbauförderung in Salzburg

Neben den bereits bekannten wurden im Jahr 2019 neue Kriterien in die Wohnbauförderung mit aufgenommen. Seit 2019 vergibt das Land Salzburg Punkte, welche die Höhe der Wohnbauförderung beeinflussen, und zwar für:

  • Bodenverbrauch: Grundstücke bis zu einer Fläche von 400 m2 bekommen die meisten Punkte, zu große Grundstücke fallen um die Förderung um.
  • Familiensituation: Den höchstmöglichen Grundbetrag erhalten Familien mit drei oder mehr Kindern. Den zweithöchsten Grundbetrag erhalten Jungfamilien mit mindestens einem Kind. Der Grundförderbetrag für einen Single beträgt 18.000 Euro.
  • Einkommen: Um als förderwürdig zu gelten, dürfen bestimmte jährliche Netto-Haushaltseinkommen nicht überschritten werden.
  • Energieeffizienz: Bei Neubauten setzt die Förderung den Einsatz eines hocheffizienten alternativen Energiesystems voraus.
  • Höhe des Kaufpreises: Übersteigt der Quadratmeterpreis eine vom Land festgesetzte Grenze, sinkt die Förderhöhe, und kann bei zu hohen Quadratmeterpreisen bei Null landen. Für die Stadt Salzburg beispielsweise beträgt der maximal förderungswürdige Quadratmeterpreis 4.200 Euro.
  • Eigenmittel: Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, muss der Förderwerber mindestens 10 % Eigenmittel besitzen und mindestens 20 % der Gesamtsumme aus Fremdmitteln finanzieren.

Für detaillierte Informationen zur neuen Wohnbauförderung siehe die Informationsseite des Landes Salzburg.

Über den Autor: Mario Schantl
ist ausgebildeter Wohnfinanzberater seit 2010, hat sich 2016 selbständig gemacht und zeitgleich die OPTIFIN gegründet. Gemeinsam mit unseren Finanzierungsspezialist/innen in ganz Österreich ist es unser Ziel, online die "OPTImale FINanzierung" für unsere Kunden anbieten zu können. Dabei arbeiten wir völlig bankenunabhängig und ohne zusätzliche Kosten.