10. April 2025 • 2 Min. Lesezeit

Eigenmittelquote für deutsche Kreditnehmer in Österreich

Wer als deutscher Staatsbürger eine Immobilie in Österreich finanzieren möchte, muss sich auf strengere Bedingungen einstellen – besonders bei der sogenannten Eigenmittelquote. Diese spielt derzeit noch eine zentrale Rolle aufgrund der KIM-Verordnung der Finanzmarktaufsicht. Die gute Nachricht: Mit Juli 2025 läuft diese Verordnung aus. Doch bis dahin gelten klare Mindestanforderungen. Ob Hauptwohnsitz oder Ferienimmobilie: Die Art der Nutzung beeinflusst die Anforderungen wesentlich.

Eigenmittelquote

Was bedeutet „Eigenmittelquote“ in Österreich?

Die Eigenmittelquote bezeichnet jenen Anteil des Kaufpreises (inkl. Nebenkosten), den der Kreditnehmer aus eigenen Mitteln aufbringen muss. Laut KIM-Verordnung liegt der gesetzliche Mindestwert bei 20 %. In der Praxis verlangen Banken jedoch öfters 30–40 % – vor allem bei touristisch genutzten Objekten oder bei Kunden mit Auslandsbezug.

Hauptwohnsitz vs. Zweitwohnsitz: So beeinflusst der Wohnsitzstatus die Finanzierung

Ein geplanter Hauptwohnsitz in Österreich bringt klare Vorteile: Die Kreditvergabe wird von den Banken in Anlehnung an inländische Standards geprüft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar eine Wohnbauförderung beantragt werden.

Bei einer Zweitwohnsitz- oder Ferienimmobilie sieht das anders aus: Diese gelten als renditeorientierte Investitionen oder Freizeitobjekte. Banken bewerten solche Vorhaben risikoreicher und fordern entsprechend höhere Eigenmittelquoten, teilweise bis zu 40 %. Zudem sind keine staatlichen Förderungen verfügbar.

Herausforderungen für deutsche Kreditnehmer

Für Kreditnehmer aus Deutschland bestehen zusätzliche Hürden:

  • Die SCHUFA-Auskunft ist für österreichische Banken nicht direkt abrufbar. Sie muss vom Kunden aktiv bereitgestellt werden.
  • Ausländische Einkommens- und Vermögensnachweise (z. B. Grundbuch, Steuerbescheide) sind schwerer zu prüfen.
  • Teilweise sind beglaubigte Übersetzungen notwendig, wenn Unterlagen nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen.
  • Banken werten Anfragen von deutschen Staatsbürgern oft als „Sonderfall“ und setzen höhere Anforderungen.

Checkliste: Welche Eigenmittel anerkannt werden

  • ✔️ Bankguthaben in Österreich oder Deutschland
  • ✔️ Depotwerte mit Nachweis
  • ✔️ Lebensversicherungen mit belegbarem Rückkaufswert
  • ✔️ Verwandtendarlehen (nur mit vertraglichem Nachweis)
  • ❌ Kein zukünftiges Erbe
  • ❌ Keine illiquiden Beteiligungen ohne Bewertung

OPTIFIN: Spezialist für grenzüberschreitende Finanzierungslösungen

Wir von OPTIFIN haben uns auf genau diese Schnittstelle spezialisiert: Deutsche Steuerausländer, die in Österreich finanzieren wollen. Mit erprobten Prozessen für die Einbringung der SCHUFA, Vermögensnachweise und Einkommensunterlagen können wir auch komplexe Fälle erfolgreich begleiten. Unser Netzwerk umfasst Banken, die Erfahrung mit deutschen Kunden haben und strukturierte Entscheidungen treffen.

Besonders wichtig: Bei geplanter Übersiedlung nach Österreich können wir die Finanzierungsanfrage so aufbereiten, dass sie sich an inländische Standards annähert. Damit verbessern sich die Erfolgschancen erheblich.

Fazit: Eigenmittelquote in Österreich – mit guter Vorbereitung zur Finanzierung

Die Eigenmittelquote ist derzeit ein zentrales Thema für deutsche Kreditnehmer in Österreich. Bis zum Auslaufen der KIM-Verordnung im Juli 2025 bleiben die Anforderungen hoch – vor allem bei Zweitwohnsitzen. Mit einem geplanten Hauptwohnsitz und der richtigen Beratung durch OPTIFIN lassen sich diese Herausforderungen jedoch meistern. Wer frühzeitig strukturiert vorgeht, erhält auch als deutscher Steuerausländer realistische Finanzierungschancen.

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