10. April 2025 • 2 Min. Lesezeit

Grunderwerbsteuer

Wer als deutscher Staatsbürger in Österreich eine Immobilie erwerben möchte, stößt früher oder später auf die sogenannte Grunderwerbssteuer (GrESt). Diese Steuer ist ein zentraler Bestandteil der Kaufnebenkosten und kann einen spürbaren Unterschied in der Gesamtfinanzierung machen. Während das Konzept grundsätzlich aus Deutschland bekannt ist, gibt es bei der Anwendung und Berechnung in Österreich einige wichtige Unterschiede, die leicht übersehen werden können.

Grunderwerbsteuer

In diesem Beitrag erklären wir klar und verständlich, wie die Grunderwerbssteuer in Österreich funktioniert, worauf speziell deutsche Käufer achten sollten – und wie sich das Ganze von der deutschen Regelung unterscheidet.

Was ist die Grunderwerbssteuer in Österreich?

Die Grunderwerbssteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Abgabe, die bei jedem entgeltlichen Erwerb von Immobilien anfällt – egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück. Sie wird vom Käufer bezahlt und fällt zusätzlich zum Kaufpreis an.

  • GrESt-Satz bei Kauf unter fremden Dritten: 3,5 % des Kaufpreises
  • GrESt-Satz bei Erwerb innerhalb der Familie: 2 %
  • Bemessungsgrundlage: Kaufpreis oder Grundstückswert

Die Steuer wird nicht automatisch vom Notar einbehalten, sondern über eine spezielle elektronische Eingabe im Grundbuchverfahren gemeinsam mit der Eintragung des Eigentumsrechts abgewickelt.

Wie wird die Grunderwerbssteuer verrechnet?

  1. Vertragserstellung durch Notar oder Rechtsanwalt
    Der Kaufvertrag wird mit allen steuerlich relevanten Punkten erstellt.
  2. Meldung an das Finanzamt
    Über das elektronische Grundbuchsystem (eERV).
  3. Ermittlung durch das Finanzamt
    Das Finanzamt berechnet auf Basis der Daten die Steuerhöhe.
  4. Zahlungsaufforderung
    Die Steuer ist in der Regel binnen eines Monats zu bezahlen.
  5. Eintragung ins Grundbuch
    Nach Zahlung erfolgt die Eigentumsumschreibung.

Tipp: Der österreichische Vertragserrichter übernimmt den gesamten Ablauf – dennoch sollte die Liquidität für die Steuerzahlung rechtzeitig bereitstehen.

Unterschiede zur Grunderwerbssteuer in Deutschland

Aspekt Deutschland Österreich
Steuersatz 3,5 % – 6,5 % je nach Bundesland Einheitlich 3,5 %
Zuständigkeit Landesfinanzamt Bundesweites Finanzamt
Bemessungsgrundlage Kaufpreis Kaufpreis oder Grundstückswert
Fälligkeit Nach Steuerbescheid Im Rahmen der Grundbucheingabe
Weitere Nebenkosten Notar, Grundbuch, ggf. Makler Vertragserrichtung, Eintragungsgebühr 1,1 %

Fazit: Österreich bietet einheitlichere Regeln, während Deutschland je nach Bundesland variiert. Die Struktur der Abwicklung unterscheidet sich ebenfalls – insbesondere durch das elektronische Verfahren in Österreich.

Was deutsche Käufer außerdem wissen sollten

  • Grunderwerbssteuer muss aus Eigenmitteln bezahlt werden – sie wird nicht finanziert.
  • Vertragserrichter (Notar/Anwalt) übernimmt die Eingabe, aber Käufer ist Zahlungspflichtiger.
  • SEPA-Überweisungen aus Deutschland sollten frühzeitig veranlasst werden.

Checkliste: Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf in Österreich

  • ✅ 3,5 % Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis kalkulieren
  • ✅ Eintragungsgebühr (1,1 %) und sonstige Nebenkosten berücksichtigen
  • ✅ Vertragserrichter mit Abwicklung beauftragen
  • ✅ Steuerbetrag fristgerecht bereitstellen und überweisen
  • ✅ Eigentumseintragung nach Zahlung abwarten

Fazit: Klare Regeln, aber mit Eigenheiten – so funktioniert die Grunderwerbssteuer in Österreich

Die Grunderwerbssteuer in Österreich beträgt einheitlich 3,5 % des Kaufpreises und wird im Zuge des Grundbuchverfahrens abgeführt. Im Vergleich zu Deutschland sind die Sätze vorhersehbar, aber die Abwicklung ist eigenständig zu organisieren. Für deutsche Immobilienkäufer ist es besonders wichtig, alle Nebenkosten korrekt zu kalkulieren und mit erfahrenen Partnern vor Ort zu arbeiten.

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  1. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Kaufvertrages, reicht also bereits aus um diese Steuerschuld (Grunderwerbsteuer) auszulösen.

    Meine Frage:
    Wenn ich die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar vornehme, kann dieser den Vertrag 2 Monate zurückstellen, weil ich erst dann das Geld (Steuerschuld) zur Verfügung habe.
    Vielen Dank für ihre Antwort

    Antworten

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