29. Juni 2026 • 3 Min. Lesezeit

Grunderwerbsteuer

Wer als deutscher Staatsbürger in Österreich eine Immobilie erwerben möchte, stößt früher oder später auf die sogenannte Grunderwerbssteuer (GrESt). Diese Steuer ist ein zentraler Bestandteil der Kaufnebenkosten und kann einen spürbaren Unterschied in der Gesamtfinanzierung machen. Während das Konzept grundsätzlich aus Deutschland bekannt ist, gibt es bei der Anwendung und Berechnung in Österreich einige wichtige Unterschiede, die leicht übersehen werden können.

Grunderwerbsteuer

In diesem Beitrag erklären wir klar und verständlich, wie die Grunderwerbssteuer in Österreich funktioniert, worauf speziell deutsche Käufer achten sollten – und wie sich das Ganze von der deutschen Regelung unterscheidet.

Was ist die Grunderwerbssteuer in Österreich?

Die Grunderwerbssteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Abgabe, die bei jedem entgeltlichen Erwerb von Immobilien anfällt – egal ob Haus, Wohnung oder Grundstück. Sie wird vom Käufer bezahlt und fällt zusätzlich zum Kaufpreis an.

  • GrESt-Satz bei Kauf unter fremden Dritten: 3,5 % des Kaufpreises
  • GrESt-Satz bei Erwerb innerhalb der Familie: 2 %
  • Bemessungsgrundlage: Kaufpreis oder Grundstückswert

Die Steuer wird nicht automatisch vom Notar einbehalten, sondern über eine spezielle elektronische Eingabe im Grundbuchverfahren gemeinsam mit der Eintragung des Eigentumsrechts abgewickelt.

Wie wird die Grunderwerbssteuer verrechnet?

  1. Vertragserstellung durch Notar oder Rechtsanwalt
    Der Kaufvertrag wird mit allen steuerlich relevanten Punkten erstellt.
  2. Meldung an das Finanzamt
    Über das elektronische Grundbuchsystem (eERV).
  3. Ermittlung durch das Finanzamt
    Das Finanzamt berechnet auf Basis der Daten die Steuerhöhe.
  4. Zahlungsaufforderung
    Die Steuer ist in der Regel binnen eines Monats zu bezahlen.
  5. Eintragung ins Grundbuch
    Nach Zahlung erfolgt die Eigentumsumschreibung.

Tipp: Der österreichische Vertragserrichter übernimmt den gesamten Ablauf – dennoch sollte die Liquidität für die Steuerzahlung rechtzeitig bereitstehen.

Unterschiede zur Grunderwerbssteuer in Deutschland

Aspekt Deutschland Österreich
Steuersatz 3,5 % – 6,5 % je nach Bundesland Einheitlich 3,5 %
Zuständigkeit Landesfinanzamt Bundesweites Finanzamt
Bemessungsgrundlage Kaufpreis Kaufpreis oder Grundstückswert
Fälligkeit Nach Steuerbescheid Im Rahmen der Grundbucheingabe
Weitere Nebenkosten Notar, Grundbuch, ggf. Makler Vertragserrichtung, Eintragungsgebühr 1,1 %

Fazit: Österreich bietet einheitlichere Regeln, während Deutschland je nach Bundesland variiert. Die Struktur der Abwicklung unterscheidet sich ebenfalls – insbesondere durch das elektronische Verfahren in Österreich.

Was deutsche Käufer außerdem wissen sollten

  • Grunderwerbssteuer muss aus Eigenmitteln bezahlt werden – sie wird nicht finanziert.
  • Vertragserrichter (Notar/Anwalt) übernimmt die Eingabe, aber Käufer ist Zahlungspflichtiger.
  • SEPA-Überweisungen aus Deutschland sollten frühzeitig veranlasst werden.

Checkliste: Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf in Österreich

  • ✅ 3,5 % Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis kalkulieren
  • ✅ Eintragungsgebühr (1,1 %) und sonstige Nebenkosten berücksichtigen
  • ✅ Vertragserrichter mit Abwicklung beauftragen
  • ✅ Steuerbetrag fristgerecht bereitstellen und überweisen
  • ✅ Eigentumseintragung nach Zahlung abwarten

Fazit: Klare Regeln, aber mit Eigenheiten – so funktioniert die Grunderwerbssteuer in Österreich

Die Grunderwerbssteuer in Österreich beträgt einheitlich 3,5 % des Kaufpreises und wird im Zuge des Grundbuchverfahrens abgeführt. Im Vergleich zu Deutschland sind die Sätze vorhersehbar, aber die Abwicklung ist eigenständig zu organisieren. Für deutsche Immobilienkäufer ist es besonders wichtig, alle Nebenkosten korrekt zu kalkulieren und mit erfahrenen Partnern vor Ort zu arbeiten.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Österreich?

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Österreich einheitlich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Bei Übertragungen innerhalb der Familie gilt ein ermäßigter Satz von 2 Prozent. Die Steuer fällt bei nahezu jedem Immobilienkauf an und zählt zu den Kaufnebenkosten. Für Käufer aus Deutschland ist der Satz unabhängig vom Bundesland gleich, anders als in Deutschland.

Worauf wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis der Immobilie, mindestens jedoch der sogenannte Grundstückswert. Bei unentgeltlichen Übertragungen wie Schenkung oder Erbschaft wird der Grundstückswert herangezogen. Auf diese Grundlage werden die 3,5 Prozent, bzw. 2 Prozent in der Familie, angewendet. Wir beziehen die Grunderwerbsteuer von Anfang an in Ihre Gesamtkalkulation ein.

Wie unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer in Österreich und Deutschland?

In Österreich gilt ein einheitlicher Satz von 3,5 Prozent im ganzen Land. In Deutschland legt jedes Bundesland den Satz selbst fest, er liegt je nach Region zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Für deutsche Käufer ist die österreichische Regelung damit gut kalkulierbar. Dazu kommt in Österreich die Grundbucheintragung von 1,1 Prozent.

Kann ich die Grunderwerbsteuer mitfinanzieren?

Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten, und Banken erwarten in der Regel, dass Sie diese aus Eigenmitteln aufbringen. Sie wird also meist nicht mitfinanziert. Planen Sie daher rund 10 Prozent des Kaufpreises an Nebenkosten zusätzlich zum Eigenmittelanteil ein. Wir rechnen Ihnen vor, wie viel Eigenkapital Sie insgesamt benötigen.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer und wann wird sie fällig?

Die Grunderwerbsteuer trägt in der Regel der Käufer. Sie wird im Zuge der Kaufabwicklung über den vertragserrichtenden Rechtsanwalt oder Notar berechnet und an das Finanzamt abgeführt, meist über die sogenannte Selbstberechnung. Erst danach kann die Eintragung ins Grundbuch erfolgen. Wir koordinieren die Finanzierung so, dass die Mittel rechtzeitig bereitstehen.

Stell uns deine Frage

Deine Frage und unsere Antwort wird auf Wunsch anonymisiert, das bedeutet ohne Name und E-Mail Adresse hier veröffentlicht, um anderen Lesern einen Mehrwert zu bieten. Wir können für die Informationen in den Antworten keine Gewähr auf Richtigkeit geben und keine Haftung übernehmen.

  1. Die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Kaufvertrages, reicht also bereits aus um diese Steuerschuld (Grunderwerbsteuer) auszulösen.

    Meine Frage:
    Wenn ich die rechtsverbindliche Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar vornehme, kann dieser den Vertrag 2 Monate zurückstellen, weil ich erst dann das Geld (Steuerschuld) zur Verfügung habe.
    Vielen Dank für ihre Antwort

    Antworten

Kommentar schreiben

Wir finden Ihre optimale Finanzierung

Lassen Sie sich unverbindlich von einem unserer Experten beraten.

Unverbindlicher Beratungstermin

Wir sind gerne für Sie da

phoneicon 0800 999 195 mailicon info@optifin.de
OPTIFIN Standorte Karte

Zum Zinsradar Österreich anmelden

Erhalten Sie regelmäßig exklusive Einblicke in die Zinsentwicklung in Österreich.