Warum das Eigenkapital für deutsche Käufer in Österreich besonders wichtig ist
Immer mehr deutsche Staatsbürger interessieren sich für Immobilien in Österreich – sei es als Hauptwohnsitz, Ferienimmobilie oder Investment. Doch die Finanzierung über eine österreichische Bank gestaltet sich für Ausländer häufig komplex. Ein zentrales Kriterium dabei ist das Eigenkapital. Österreichische Banken setzen bei ausländischen Kreditnehmern deutlich höhere Anforderungen. Ohne ausreichende Eigenmittel wird ein Finanzierungsantrag oft gar nicht erst bearbeitet – selbst bei guter Bonität. OPTIFIN kennt die Stolpersteine im Detail und hat Lösungen entwickelt, um diese Hürden zu überwinden.
Was zählt in Österreich als Eigenkapital?
In Österreich wird unter Eigenkapital alles verstanden, was nicht über ein Darlehen finanziert wird. Dazu zählen insbesondere:
- Barmittel und Kontoguthaben (auch im Ausland)
- Bausparguthaben
- Wertpapier- oder Fondsvermögen
- Nachgewiesene Verkaufserlöse aus Immobilien oder Beteiligungen
- Eigenleistungen bei Bauprojekten (inkl. Material- und Arbeitsnachweise)
Entscheidend ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Österreichische Banken verlangen hierfür oft detaillierte Nachweise, teils mit beglaubigter Übersetzung.
Welche Eigenmittelquoten verlangen österreichische Banken?
Die geforderte Eigenmittelquote hängt stark von der Nutzung der Immobilie und vom Profil des Antragstellers ab:
- Hauptwohnsitz: mind. 20–30 % des Kaufpreises
- Ferienwohnung oder Renditeobjekt: 40–50 % oder mehr
Deutsche Kreditnehmer gelten bei vielen österreichischen Banken als „ausländische Investoren“. Das führt häufig zu pauschalen Risikoabschlägen – unabhängig von der tatsächlichen Bonität.
Warum müssen deutsche Kreditnehmer mehr Eigenkapital mitbringen?
Die Gründe liegen in der mangelnden Vergleichbarkeit der Bonitätsdaten und der schwierigen Besicherung für österreichische Banken:
- Keine automatisierte Einsicht in SCHUFA-Daten
- Kein Eintrag bei KSV oder CRIF → leere Datensätze
- Konten und Einkünfte im Ausland schwer prüfbar
- Immobilie in Österreich oft einzige Sicherheit
Diese Unsicherheiten werden durch höhere Eigenmittelanforderungen kompensiert.
Welche Eigenmittel werden akzeptiert – und wie muss man sie nachweisen?
Folgende Quellen sind bei entsprechender Dokumentation meist anerkannt:
- Bankauszüge (ggf. mit offizieller Übersetzung)
- Depotauszüge mit Kurswerten
- Kaufverträge und Zahlungsbestätigungen bei Veräußerungen
- Bestätigungen über Eigenleistungen von Handwerksbetrieben
Wichtig: Je nach Bank können zusätzliche Anforderungen bestehen – z. B. notariell beglaubigte Nachweise oder Kontoauszüge über mehrere Monate.
Was wird nicht als Eigenkapital anerkannt?
- Offene Kreditlinien oder Konsumkredite
- Unbestätigte Schenkungen oder Darlehenszusagen
- Geplante, aber noch nicht durchgeführte Vermögensverkäufe
- Volatile Kryptowährungen (je nach Bank abgelehnt)
OPTIFIN-Lösungen für deutsche Kreditnehmer
OPTIFIN hat sich auf genau diese Herausforderungen spezialisiert und bietet passgenaue Lösungen für deutsche Staatsbürger mit Finanzierungswunsch in Österreich:
- Vorbereitung und Prüfung aller Eigenmittel-Nachweise
- Aufbereitung ausländischer Unterlagen für österreichische Banken
- Abklärung der optimalen Bankstrategie (inkl. Förderungen bei Hauptwohnsitz)
- Vermittlung an passende Partnerbanken mit Erfahrung im Auslandsfinanzierungsbereich
Selbst bei komplexen Vermögensverhältnissen oder eingeschränkter Bonitätsdarstellung kann OPTIFIN durch strukturierte Herangehensweise passende Lösungen schaffen.
Fazit: Mit starkem Eigenkapital und OPTIFIN zur erfolgreichen Finanzierung
Wer als deutscher Staatsbürger eine Immobilie in Österreich finanzieren möchte, sollte sich frühzeitig mit dem Thema Eigenkapital auseinandersetzen. Ohne ausreichende Mittel ist der Zugang zu einer Finanzierung deutlich erschwert – besonders bei nicht selbst genutzten Objekten. OPTIFIN bietet fundierte Unterstützung, um Eigenmittel korrekt darzustellen und die passende Finanzierungslösung zu finden. So wird der Immobilienerwerb in Österreich auch für Ausländer realistisch umsetzbar.
Quellen: Praxistaugliche Regelung bei Neuvergabe von Wohnbaukrediten nötig – WKO
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Eigenkapital brauche ich als deutscher Käufer mindestens?
Für selbstgenutzte Immobilien sollten mindestens 20–30 % eingeplant werden, bei Ferienimmobilien oder Investments besser 40–50 %.
Wird meine SCHUFA automatisch berücksichtigt?
Nein. Die SCHUFA muss aktiv durch den Kreditnehmer eingebracht werden, da österreichische Banken keinen Zugriff darauf haben.
Kann ich Eigenkapital aus Deutschland verwenden?
Ja, auch Guthaben auf deutschen Konten oder deutsche Wertpapierdepots werden anerkannt – sofern sie sauber dokumentiert sind.
Wer hilft mir bei der Nachweiserbringung meines Eigenkapitals?
OPTIFIN unterstützt bei der Übersetzung und Strukturierung aller relevanten Unterlagen für die Bank.
Kann ich Eigenleistungen beim Bau als Eigenkapital einbringen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen. Es müssen Umfang, Materialkosten und Ausführungsnachweise glaubhaft dokumentiert werden.
Zuerst vielen Dank für die Erklärung von Simultanhypothek.
Ich habe eine Frage betreffend ihrem Beispiel:
Verkehrswert bestehende Immobilie: € 350.000,-
Bestehende Hypothek: € 250.000,-
Verkehrswert neue Immobilie: € 200.000,-
Benötigte Kreditsumme für neue Immobilie: € 220.000,- (inkl. Nebenkosten)
Benötigte Sicherstellung: € 220.000 -> 120% = € 264.000,-
Hypothek 1 neue Immobilie: € 200.000,-
Hypothek 2 bestehende Immobilie: € 64.000,-
Wenn man z.B. nach 5 Jahren sich entscheidet die bestehende Hypothek um 350.000€ zu verkaufen und sofort nach dem Verkauf z.B. 100.000€ auf dem Kredit von der neuen Immobilie einzahlt, kann die Bank das nicht zustimmen und den Verkauf nicht zulassen?
Noch eine Frage, nach z.B. 10 Jahren ist mein Kredit auf die neue Immobilie zur Hälfte ausbezahlt, kann man bei der Bank eine Löschung von Hypothek 2 beantragen, weil die Sicherheit von 64.000€ nicht mehr notwendig ist…?
Vielen Dank!
Guten Tag,
wenn ich die Frage richtig verstehe, dann wird zuerst immer die Hypothek ausgetragen, bevor das Geld freigegeben wird. Insofern die Bank also die Sicherheit nicht mehr benötigt, wird die Hypothek gelöscht und eine neue eingetragen. Die Bank gibt hierzu dann die Zustimmung. Ist keine neuerliche Hypothek notwendig, kann mit dem Verkaufserlös (nach Deckung der bestehenden Hypothek) eine neue Immobilie ohne Zustimmung gekauft werden.
Zur zweiten Frage: ja, wenn die Sicherstellung nicht mehr notwendig ist, kann diese gelöscht werden.