19. Januar 2024 • 4 Min. Lesezeit

Die Lebensversicherung als Absicherung für den Kredit

Die Ablebens- oder Risikolebensversicherung fängt die noch offenen Kreditraten auf, wenn der Kreditnehmer oder einer der Kreditnehmer bei Ehepaaren während der Laufzeit verstirbt. Dafür bezahlt man eine monatliche Prämie in die Versicherung ein, die Auszahlung wird erst bei Tod des Versicherungsnehmers fällig. Der Abschluss einer Ablebensversicherung ist auch außerhalb des Kreditkontextes möglich und muss gar nicht mit einer Finanzierung einhergehen.

Kreditausfallversicherung

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Ablebensversicherung springt im Todesfall des Kreditnehmers ein und tilgt den offenen Restbetrag.
  • Bei Paaren, die einen Wohnkredit aufnehmen, empfiehlt sich der Abschluss von Risikolebensversicherungen, um den jeweils anderen Partner bei Todesfall abzusichern.
  • Bei niedrigen Raten, die auch von einem der Ehepartner alleine bezahlt werden können oder Einzelpersonen, die einen Kredit aufnehmen, ist der Abschluss einer Lebensversicherung nicht nötig.
  • Die Kosten einer Ablebensversicherung hängen stark von persönlichen Faktoren ab und können nicht pauschal angegeben werden. Ein online Rechner kann aber hier sehr schnell aktuelle Angebote anzeigen.
  • Oft wird von Banken der Abschluss einer Ablebensversicherung für die Kreditvergabe vorausgesetzt.

 

Wann macht es Sinn, eine Ablebensversicherung abzuschließen?

Bei kleinen Konsumkrediten ist der Abschluss einer Ablebensversicherung nicht ratsam oder notwendig. Doch gerade bei Wohnkrediten mit hoher Finanzierungssumme sollte man sich den Abschluss einer solchen Lebensversicherung überlegen.

Empfehlenswert ist sie auf jeden Fall dann, wenn man als Ehepaar einen Immobilienkredit aufnimmt und die Rate nur durch beide Einkommen zu decken ist. Stirbt einer der beiden Kreditnehmer, so übernimmt die Versicherung die Hälfte der Kreditraten. Daher sollten beide Partner den jeweils anderen durch den Abschluss einer Ablebensversicherung schützen.

Sollte jedoch die Kreditrate einen nur sehr geringen Teil des Haushaltseinkommens ausmachen und auch von dem verbliebenen Ehepartner noch durch das Einkommen gedeckt werden können, ist eine Ablebensversicherung nicht nötig. Auch bei Einzelpersonen, die einen Kredit aufnehmen, raten unsere Finanzierungsspezialist:innen nicht explizit zum Abschluss einer Lebensversicherung.

Wie hoch sind die Kosten einer Ablebensversicherung?

Die Versicherungsprämien sind von verschiedensten Faktoren abhängig. Diese sind:

  • Alter des Versicherungsnehmers
  • Berufliche Tätigkeit
  • Raucher oder Nichtraucher
  • Vorerkrankungen
  • Gefährliche Hobbys oder GewohnheitenWas abgesichert werden soll: Kredit oder Angehörige/r

Aufgrund diese sehr persönlichen Merkmale ist eine pauschale Aussage über die monatliche Belastung nicht möglich.

Bei schweren Vorerkrankungen kann es übrigens passieren, dass der Versicherungsantrag abgelehnt wird. Je älter der Kreditnehmer, desto teurer wird die Versicherung. Raucher müssen mit einem Risikoaufschlag rechnen.

Kann die Bank den Abschluss einer Lebensversicherung vorschreiben?

Häufig verlangt die Bank als Voraussetzung für die Kreditvergabe den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Wenn eine Bank die Versicherung voraussetzt, eine andere aber nicht (mehrere Kreditangebote können unsere Finanzierungsspezialist/innen vorlegen), ist es ein Rechenspiel, welche die bessere Variante ist – je nach Effektivzins. Übrigens muss die Bank, wenn sie einen Versicherungsabschluss verlangt, diese Kosten im Effektivzins berücksichtigen. Den Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzinsen kannst du in diesem Beitrag nachlesen.

Fallende Versicherungssumme

Wird eine Ablebensversicherung zur Absicherung eines Kredits abgeschlossen, macht es Sinn, sich für die Variante „fallende Versicherungssumme“ zu entscheiden. Der offene Restbetrag wird über die Laufzeit immer weniger, daher benötigt man auch die Versicherung nicht mehr auf den vollen Kreditbetrag. Damit reduziert sich über die Laufzeit hinweg auch die Prämienvorschreibung.

Eine Ausnahme stellt der Generationenkredit dar, der tilgungsfrei ist, wodurch der noch nicht zurückgezahlte Finanzierungsbetrag über die gesamte Laufzeit hinweg gleich hoch bleibt.

Achtung bei Doppelversicherung

Es lohnt sich, die eigene Versicherung im Vorfeld zu kontaktieren, wenn man bereits in eine Risikolebensversicherung einzahlt. Eine Doppelversicherung macht keinen Sinn und oft akzeptieren die Banken eine bereits laufende Versicherung – auch wenn sie nicht konkret für den Kredit abgeschlossen wurde.

Im Übrigen ist man als Konsument auch nicht gezwungen, das Versicherungsangebot der Bank anzunehmen, auch wenn diese ein solches in der Regel schon vorlegt. Die Banken kooperieren mit Versicherungen, das bedeutet aber nicht, dass man als Kreditnehmer an den Kooperationspartner gebunden ist. Hole also mehrere Versicherungsangebote ein und vergleiche sie!

Welche Kreditversicherungen gibt es noch?

Neben der Ablebensversicherung kann sich der Kreditnehmer auch gegen Zahlungsunfähigkeit durch Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit versichern. Diese sogenannten Kreditausfallsversicherungen können einzeln (wie die Ablebensversicherung) oder auch in einem Gesamtpaket abgeschlossen werden.

Lebensversicherung und Kredit – das sollte man bedenken

Wenn Lebenspartner gemeinsam einen Kredit abschließen, ist es sinnvoll, den jeweils anderen durch eine Ablebensversicherung zu schützen. Die Ausnahme sind Kredite mit sehr geringen monatlichen Raten, die leicht durch nur eine/n der beiden gedeckt werden können.

Die Höhe der Prämie ist dabei maßgeblich von sehr persönlichen Lebensumständen abhängig. Oftmals verlangen Banken den Abschluss einer solchen Versicherung, um einen Kredit zu gewähren. Auch dann lohnt es sich, zu vergleichen.

Die Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredits weist eine Besonderheit auf, nämlich die Möglichkeit eine „fallende Versicherungssumme“ zu vereinbaren, da mit laufender Rückzahlung der aushaftende Kreditbetrag reduziert wird. Dadurch sinken die monatlichen Kosten.

 

FAQs

Was ist eine Kredit Lebensversicherung?

Dabei handelt es sich um eine Absicherung auf das Ableben des/eines Kreditnehmers. Teilweise wird diese von den Banken gefordert, um überhaupt eine Finanzierung zu erhalten. Bei Paaren die eine Immobilie gemeinsam finanzieren, kann das auch sehr sinnvoll sein, weil im Fall der Fälle der Partner finanziell abgesichert ist.

Wer zahlt den Kredit nach dem Tod?

Für diesen Zweck gibt es die Ab/Lebensversicherung. Diese springt in diesem Fall ein und schützt die Hinterbliebenen.

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  1. Guten Tag.

    Meine Partnerin und ich wollen uns und unseren Immobilienkredit mittels einer Risikolebensversicherung absichern.Die Bank möchte sich jedoch in diese Lebensversicherung quasi eintragen, was ich auch seitens der Bank verstehe.
    Meine Frage dazu ist: Was passiert im Falle des Ablebens einer Person? Bezahlt die Versicherung dann den Rest des offenen Kreditbetrages aus, wieviel bezahlt sie aus oder nur einen vereinbarten Teil und wieviel würde dann noch dem Partner übrigbleiben? Das alles ist ja nur nötig, falls die Raten nicht mehr bezahlt werden können?
    Kurz gesagt will ich, und dafür spreche ich auch für meine Partnerin, den anderen als Person und auch die Kreditsumme absichern.
    Ich bitte Sie um Ihre Meinung bzw. welche Möglichkeiten sich dadurch ergeben.

    Ich verbleibe dankend
    mit freundlichen Grüßen

    Gerhard

    • Guten Tag!

      Eine sehr interessante und wichtige Frage!

      Die Risikolebensversicherung wird zum Zweck der Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen.

      Bei einer Immobilienfinanzierung sollte man (meine persönliche Meinung) zumindest die Hälfte des offenen Kreditbetrages abgeschlossen werden.

      Das trifft vor allem dann zu, wenn beide Partner in der Lage sind, die halbe Rate zu bezahlen. Wenn sich das nicht ausgeht, sollte der Partner mit dem höheren Einkommen eine höhere Versicherungssumme vereinbaren. So ist immer gewährleistet, dass die Rate vom hinterbliebenen Partner bezahlt werden kann.

      Im allgemeinen gibt es mehrere Arten, wie eine solche Risikolebensversicherung abgeschlossen werden kann:
      Fallend: Beginnt mit vereinbarter Vertragssumme, welche sich dann parallel zum Kredit reduziert. Am Ende der Kreditlaufzeit ist dann keine Absicherung mehr vorhanden. Das wäre die Mindestvariante aus meiner Sicht, wenn man gemeinsam einen Kredit aufnimmt.
      Gleichbleibend: Hier ist die vereinbarte Vertragssumme immer gleich hoch. Bei einer Auszahlung gegen Ende der Vertragslaufzeit wird also nicht nur der Kredit zur Hälfte gedeckt, sondern die gesamte vereinbarte Vertragssumme ausbezahlt. Diese Variante ist natürlich teurer, bietet aber die höchste finanzielle Absicherung.

    • Hallo!

      Ja das sollte möglich sein, solange die Versicherung für Bank vinkulierbar, also zu besichern ist.

      Schöne Grüße
      Mario Schantl

  2. Kann man eine Lebenvesicherung beim eine Kredit kündigen weil wir haben zwei eine in meine Name eine in denn Namen von meine Tochter, sie war die zweite Kreditnehmerin das heißt wir haben zwei Lebensversicherungen und zwei Kredit vesicherungen

    • Das kommt darauf an, ob die Versicherungen als Sicherheit für den Kredit verwendet wurden. Dann ist das zuerst mit der Bank abzuklären.

      Eine Lebensversicherung kann aber eine wichtige Absicherung für die Familie sein, deshalb sollte dieser Schritt gut überlegt sein.

  3. Hallo!
    Ich habe eine Ablebensversicherung laufen, die für eine Kreditbesicherung verpfändet ist. Der zugrundeliegende noch laufende Kredit – mit meiner damaligen Partnerin als zweiter Kreditnehmerin – ist jedoch aufgrund der Restschuldbefreiung meinerseits getilgt. Dies wurde auch von der Bank so bestätigt. Auf meine Nachfrage bezüglich einer Aufhebung der LV-Verpfändung meinte die Bank, dass dies nicht möglich sei. Kann ich die Bank sozusagen zwingen, auf die Verpfändung zu verzichten? Oder einfach bei der Versicherung die LV kündigen? Ich habe immerhin seit Jahren mein Girokonto bei diesem Institut.
    Bitte um Hilfestellung.
    Vielen Dank im Voraus!
    Alex

    • Guten Tag,

      das ist eher ein Thema für Rechtsexperten. Grundsätzlich spricht aber nichts gegen eine Aufhebung der Verpfändung, wenn Sie selbst weder als Bürge noch als Kreditnehmer geführt sind.

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