Instandhaltungsbedarf
Das sind Kosten, die nur auf Wohnungs- und Hauseigentümer zukommen. Der Mieter hat keine Instandhaltungskosten zu tragen. Diese Ausgaben müssen mit der monatlichen Miete gedeckt sein. Ausnahmen können nur die Wohnung selbst betreffen, niemals aber die Haussubstanz.
Wenn Sanierungsarbeiten an einem Wohnhaus durchzuführen sind, so werden diese auf die Eigentümergemeinschaft aufgeteilt – im Verhältnis zur Größe der Wohnung. Dadurch steigt die Betriebskostenabrechnung, da meist ein Landesdarlehen aufgenommen wird, welches die Eigentümer abbezahlen müssen. Wichtig: solche Darlehenskosten dürfen nicht auf den Mieter umgewälzt werden.
Bei Einfamilienhäusern hat der Eigentümer in jedem Fall die Instandhaltung zu tragen. Im Mietverhältnis ist es vertragsabhängig, welche Instandhaltungskosten und -aufgaben am Einfamilienhaus der Mieter und welche der Vermieter übernimmt, da das Mietrechtsgesetz hierfür keine Regelung vorsieht. Daher sollte man als Mieter eines Hauses unbedingt auf einen klare Formulierung bestehen.
Der Lifestyle-Aspekt
Der finanzielle Blick auf die Vorteile von Miete oder Kauf ist bei einer so wichtigen Entscheidung über die gesamte Wohnsituation nicht ausreichend. Eine große Rolle spielen auch persönliche Präferenzen und die Familiensituation.
Menschen, die häufig umziehen oder sogar die Stadt wechseln, sind flexibler, wenn sie zur Miete leben. Dafür ist in einer gemieteten Wohnung nicht so viel Platz für Individualität, da die Wohnung nach Mietende in demselben Zustand übergeben werden muss, wie man sie angemietet hat. Das Eigentum hat also den Vorteil, dass man die Immobilie nach den eigenen Wünschen ausstatten und einrichten kann.
Die Dauer des Wohnsitzes
Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, sollte zumindest auf zehn oder 15 Jahre planen, dort zu wohnen. Für Menschen, die alle paar Jahre umziehen wollen oder müssen, empfiehlt sich entweder ein Mietobjekt oder der Kauf einer Vorsorgewohnung, die bei Bedarf vermietet werden kann.
Auch Bauherrenmodelle bieten diese Möglichkeit. Dabei muss man sich nicht einmal um die Vermietung kümmern. Mit dem Aufwand sinkt auch die Rendite, aber es ist eine Möglichkeit, um sich als Eigenheimbesitzer eine gewisse Flexibilität zu erhalten.
Das Erbe
Vererben kann man freilich nur Eigentum. Wem es also wichtig ist, seinen Kindern etwas zu hinterlassen, der kann das nur mit einer gekauften Immobilie tun.
Durch die Wertsteigerung der Liegenschaft sind die Kinder auf jeden Fall durch die Erbschaft begünstigt, auch wenn sie selbst nicht planen, in der Wohnung zu leben. Diese kann ja verkauft werden. Sollte der Kredit noch nicht vollständig getilgt sein, ist auch das kein Problem. Wenn die Erbbegünstigten in der Immobilie wohnen wollen, können sie den Kredit übernehmen und fertig abbezahlen. Wenn nicht, zahlen sie aus dem Verkaufserlös den Restbetrag ab.
Marktbegebenheiten
Bislang haben wir nur davon gesprochen, welche Vor- und Nachteile man beim Kaufen oder Mieten hat. Allerdings obliegt es nicht ausschließlich den Wohnungssuchenden, ob sie nun lieber kaufen oder mieten wollen. Es hängt auch sehr stark vom Angebot am Markt ab.
Prinzipiell kann man sowohl Wohnungen als auch Häuser mieten (zu beachten gilt übrigens bei der Anmietung eines Einfamilienhauses, dass dies nicht in das Mietrechtsgesetz fällt). Im Bereich von Wohnungen gibt es eine ähnlich große Auswahl bei Kaufimmobilien wie bei Mietobjekten.
In Sachen Ausstattung ist es oftmals schon schwieriger, ein passendes Mietobjekt zu finden, besonders wenn man im Vorfeld gewisse Vorstellungen von der Einrichtung hat. Küche, Böden, Badezimmer sind in der Regel bereits eingebaut und ein Tausch nach dem eigenen Geschmack macht bei Mietwohnungen keinen Sinn.
Wesentlich schwieriger gestaltet sich jedoch die Suche nach einem Mietshaus. Das Angebot ist überschaubar und umso aufwendiger und zeitintensiver wird auch die Suche – gerade im ländlichen Bereich. Eine Haus zu kaufen oder überhaupt nach seinen Wünschen bauen zu lassen, ist meist die einzige verbleibende Option, wenn man sich ein Einfamilienhaus wünscht.
Mietvertrag und Wohnrecht
Der Mietvertrag wird im Regelfall auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Meist sind das drei oder fünf Jahre. Eine Aufkündigung des Mietvertrages durch den Vermieter ist innerhalb der vereinbarten Mietdauer nur unter besonderen Umständen zulässig und so sichert er sich durch diese zeitliche Einschränkung ab. Das heißt im Umkehrschluss für den Mieter, dass man mit zwei Dingen rechnen muss:
- Der Vermieter verlängert den Mietvertrag nicht und man muss nach der im Vertrag festgehaltenen Mietdauer ausziehen oder
- Der Vermieter hebt die Miete (über die Indexanpassung hinaus) nach der Mietdauer an und man hat die Wahl, ob man lieber mehr bezahlen oder ausziehen will.
Das sind beides Worst-Case-Szenarien, die vorkommen können aber nicht müssen. Genauso gut kann die Mietwohnung auf 10 Jahre oder länger ohne Probleme zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sind dies Risiken, die man im Eigentum nicht hat. Die Bank kann und wird die Raten nicht einfach hochsetzen, die Kreditausgaben bleiben also gleich. Im schlimmsten Fall steigen die Zinsen bei variabel verzinsten Krediten an.